Unverwertbares Geständnis
Nach seiner Verhaftung hat ein Beschuldigter ein umfassendes Geständnis von der Polizei aufzeichnen lassen. Er hat gestanden, im Jahr 1985 einen brutalen Mord begangen und danach Gegenstände aus der Wohnung des Opfes gestohlen zu haben. Er wurde zum Tod verurteilt. Die Tat bestritten hat er nie, auch nicht in den anschliessenden habeas corpus-Verfahren.
Über zehn Jahre nach der Tat, stellte nun ein Gericht fest, dass das Tonband mit dem Geständnis nicht verwertbar war (U.S. 6th Circuit Court of Appeals, Van Hook v. Anderson, No. 03-4207 vom 18.04.2006). Zum Geständnis war es nämlich gekommen, nachdem der Beschuldigte ohne Anwalt eigentlich keine weiteren Aussagen mehr machen wollte. Als ein Polizeibeamter dem Beschuldigten dann aber eröffnete, er habe mit seiner Mutter gesprochen, war er zum Geständnis bereit.
Das Appellationsgericht stützte sich auf ein Präjudiz aus dem Jahr 1981 (Edwards v. Arizona, 451 U.S. 477, 484-85). Edwards besagt im Grundsatz, dass ein Untersuchungshäftling, der eine anwaltltliche Vertretung verlangt hat, nicht mehr befragt werden darf, bis er vertreten ist. Damit soll jeder Verdacht beseitigt werden, der Beschuldigte habe auf polizeilichen Druck hin auf seine Vertretung verzichtet (the Edwards rule is designed to prevent police from badgering a defendant into waiving his previously asserted Miranda rights). Ergebnis:
We reverse the judgment of the district court and remand with instructions that Van Hook be released from state custody if not retried by the State of Ohio within 180 days of the final federal court judgment in this case.