Update 1: Standespolizei Bern?

Die Kantonspolizei Bern hat ihre Drohung gemäss einem Artikel des “Bund” wahr gemacht, einen Anwalt bei der Anwaltskammer (Art. 18 ff. FG) zu verzeigen. Der Anwalt hatte es gewagt, die Polizei öffentlich zu kritisieren. Dies sei geeignet sei, dem Ruf der Kantonspolizei zu schaden (s. meinen ersten Beitrag dazu).

Gemäss Bund hat sich nun der Präsident der Standeskommission des Bernischen Anwaltsverbands auf die Seite des Anwalts gestellt (shame!):

Unterstützung hat Kettiger vom bernischen Anwaltsverband erhalten. Ulrich Hirt, Präsident der Standeskommission, hat Kapo-Kommandant Blättler einen geharnischten Brief geschickt. «Es ist nicht die Aufgabe der Polizei, das Verhalten eines Anwalts zu beurteilen und öffentlich zu kommentieren», sagt Hirt dazu.

Welche Berufsregel der Anwalt verletzt haben soll, ist mir nicht ganz klar. Die Berufsregeln sind abschliessend in Art. 12 BGFA geregelt.