Update 1: Unabhängige Staatsanwaltschaft?
In einem Interview im Solothurner Tagblatt (online offenbar nicht verfügbar), erklärt Kollege Christoph Mettler trotz zwei Patzern, warum die Vorlage des Bundesrats (einheitliche Aufsicht) richtig sein muss:
Denn es kommt letztlich einer Verletzung des Gewaltentrennungsverbotes recte: Gewaltentrennungsgrundsatzes]gleich, wenn das Bundesstrafgericht mit Anweisungen in die Voruntersuchungen der Bundesanwaltschaft [diese führt nicht die Bundesanwaltschaft] eingreifen würde und dann später in der Gerichtsverhandlung darüber urteilt.
Genau hier liegt der Punkt, auch wenn die Bundesanwaltschaft nicht die Voruntersuchung leitet, sondern mit Hilfe der Bundeskriminalpolizei die Ermittlungen führt und nach der Voruntersuchung Anklage erhebt. Letztlich kommt es auf dasselbe heraus, weil die Bundesanwaltschaft ja dann auch die Anklage vor Bundesstrafgericht vertritt. Es führt kein Weg daran vorbei, dass die Vorlage des Bundesrats mit einer einheitlichen Aufsicht unter dem EJPD richtig ist.
Frau Kollegin Leuthard möchte sich in einem ihrer seltenen Positionsbezüge auch für die Gewaltentrennung stark machen (schliesslich machen das ja auch alle anderen). Weil sie das Prinzip aber offenbar gar nicht versteht, verletzt und schwächt sie es vielmehr. Der Tagesanzeiger zitiert sie wie folgt:
Doch beim anstehenden Entscheid, ob die Bundesanwaltschaft dem Justizminister, den Gerichten oder dem Parlament zu unterstellen sei, plädiere sie als Juristin für «ganz konsequente Gewaltenteilung» […]. Laut Leuthard ist eine «Vermischung von Justizaufgaben mit der Politik» und deren «Einmischung in Dossiers und Vorgehensweisen» des Bundesanwalts «sehr gefährlich» für den Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der Justiz.
Nur gut, dass sie das ausdrücklich “als Juristin” gesagt hat. Wir Juristen geniessen da ja im Gegensatz etwa zu den Politikern eine gewisse Narrenfreiheit.