Update 1: Wir überwachen …

Unterdessen hat das Oberauditorat Strafverfahren gegen den Chefredaktor des SonntagsBlicks, gegen zwei SonntagsBlick-Journalisten und gegen Unbekannt (das Leck im Nachrichtendienst) eingeleitet. Ermittelt wird wohl wegen Verdachts der Verletzung militärischer Geheimnisse (Art. 106 MStG), was wohl ins Leere laufen wird (Gefährdung der Auftragserfüllung wesentlicher Teile der Armee?). Eine passendere Strafnorm habe ich jedenfalls nicht gefunden, obwohl Art. 93 MStG durchaus auch seinen Reiz hätte.

Der SonntagsBlick hat übrigens bereits reagiert. Aus seiner Stellungnahme von heute abend:

Wenn die Schweiz etwas Illegales getan hat und dieses Illegale dann unter Geheimhaltung stellt, bleibt die Frage vorerst offen, wer hier der Täter ist.

Erst kürzlich hat sich die Welt – allen voran die von den eigenen Diensten ausgehorchten Amerikaner selbst – über das “Domestic Spy Programm” empört (s. meinen früheren Beitrag). Mich hat schon da viel mehr interessiert, was unsere CH-Dienste alles machen und hoffe, dass der SonntagsBlick nun wenigstens diese Diskussion neu lanciert. Die Weltwoche hat es ja auch schon mit mässigem Erfolg versucht (Ausgabe 10/05, Was sagen Sie jetzt?).