Update 2: Interpellationen zur Staatsanwaltschaft SO

Wie die beiden Solothurner Lokalblätter (hier und hier) berichten, hat der Kantonsrat gestern die Antworten der Regierung auf die beiden Vorstösse zur Staatsanwaltschaft behandelt (s. dazu meinen letzten Beitrag). Die verbleibende Unzufriedenheit konzentriert sich auf folgende Bereiche, die ich kurz kommentiere:

1. Zu hohe Strafkompetenz der Staatsanwälte im Strafverfügungsverfahren. Ich schliesse mich dieser Kritik an, aber der Kantonsrat muss sich hier an der eigenen Nase nehmen. Dass die Staatsanwälte dazu neigen, im Zweifelsfall eine Strafverfügung zu erlassen, statt einen Fall ans Gericht zu überweisen, wage ich zu bezweifeln. Einen Fall, der diesen Verdacht begründen könnte, ist mir jedenfalls nicht bekannt. Ich sehe auch nicht, was das der Staatsanwaltschaft bringen bzw. ersparen würde.

2. Pendenzenberg. Die Ursache des Pendenzenbergs wäre die interessante Frage. Die derzeitige Lösung, Gerichtspersonal bei der Staatsanwaltschaft zu beschäftigen kann jedenfalls nur eine Übergangslösung darstellen. Sie ist unter dem Aspekt der Gewaltentrennung auch nicht ganz unproblematisch.

3. Zu wenig Haftfälle: Hier kann ich nur dem Justizdirektor zustimmen, der im Tagblatt wie folgt zitiert wird: «Ich bin froh über jeden, der nicht verhaftet wird.» Da habe er «ein ganz ruhiges Gewissen.»

4. Schnittstelle Staatsanwaltschaft – Polizei: Hier liegt m.E. das Hauptproblem und es liegt in erster Linie wohl nicht bei der Staatsanwaltschaft, sondern bei der Polizei. Die Lösung soll nun eine neue gemeinsame Datenbank sein. Wieder wird also die EDV und Steuermittel bemüht, wo eigentlich klare Weisungen erforderlich wären.