Update 2: Wir überwachen …
“Hand in Hand mit dem Oberauditor” ermittelt nun auch die Bundesanwaltschaft. In ihrem Visier sind gemäss NZZ die für die veröffentlichung des Fax verantwortlichen Redaktoren des SonntagsBlick, denen eine Verletzung von Art. 293 StGB, eine Übertretung, vorgeworfen wird. Das unbekannte Leck wird wegen Verdachts der Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) verfolgt.
Und damit auch alles schön breit abgedeckt (und der Misserfolg garantiert ist), wird wegen Verdachts der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB) gegen unbekannte Täterschaft ermittelt. Hier soll es um die angeblichen CIA-Flüge mit Gefangenen über die Schweiz gehen.