Update 3: Staatsanwälte unter Druck
Die neusten Informationen sind der heutigen Ausgabe der Weltwoche hier und hier zu entnehmen. Aus den bisherigen Erkenntnissen scheint folgendes als erwiesen:
1. Der Bundesanwalt hat zu verantworten, dass der im Ausland verurteilte ehemalige kolumbianische Drogenhändler Ramon nicht nur passiv als Informant eingesetzt wurde, sondern dass ihm eine durchaus aktive Rolle zugewiesen wurde. Dies ist per se nicht ungesetzlich, jedenfalls solange Ramos nicht als agent provocateur auftrat.
2. Weder das Eidg. Untersuchungsrichteramt noch das Bundesstrafgericht waren über den Einsatz von Ramos orientiert. Es bestehen über den Einsatz von Ramos Geheimakten, die neben den offiziellen Strafakten separat geführt wurden.
Die Erstellung von Geheimakten macht nur Sinn, wenn man die darin enthaltenen Fakten auch der justiziellen Kontrolle entziehen will. Nicht zu Unrecht stellt daher die Weltwoche in Frage, ob der Rechtsstaat in der Schweiz überhaupt noch funktioniert. Die Antwort muss offen bleiben, denn Geheimakten – wenn es sie denn wirklich noch immer gibt – bleiben in aller Regel eben geheim und landen nicht bei einem Journalisten oder einem Strafverteidiger. Letztere ahnen es manchmal, etwa weil der Auslöser des Strafverfahrens nicht ersichtlich ist. Aber beweisen können sie es praktisch nie. Es interessiert in der Regel auch niemanden, denn nicht jeder Fall ist ein Fall Holenweger.