Update: "Annahme verweigert"
Mein Beitrag zur Kolumne von Markus Schneider hat zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Besonders gefreut hat mich der Kommentar von Markus Schneider selbst, der seine Reaktion (leider) als einziger hier gepostet hat (Hinweis an alle, die hier nicht posten: man kann seine Kommentare auch anonym veröffentlichen).
Schneider und ich (und übrigens bisher alle anderen Reaktionen, die ich auf anderem Weg erhalten habe) stimmen letztlich überein, dass der Ist-Zustands kein Zustand ist. Nicht einig scheinen wir uns bloss darin zu sein, wo Handlungsbedarf besteht. Schneider erkennt ihn als Politiker bei der politischen Aufsicht, während ich ihn als Strafverteidiger bei der Führung der Staatsanwaltschaft selbst und bei den fachlichen Aufsichtsgremien (insb. Haftgericht und Strafkammer des Obergerichts, die über hochqualifizierte Köpfe verfügen) orte. Wenn Schneider und ich nicht völlig von der Rolle sind, liegt die Lösung ja auf der Hand: das eine tun und das andere nicht lassen.
Zum politischen Ansatz habe ich noch ein paar grundsätzliche Bemerkungen, die m.E. nicht ausser Acht gelassen werden dürfen:
- Die Staatsanwaltschaft ist keine Justizbehörde. Sie gehört wie die Polizei der Exekutive und nicht der dritten Gewalt an (s. dazu einen früheren Beitrag). Art. 90 KV unterscheidet denn auch zwischen der Strafgerichtsbarkeit (Justiz) und den Strafverfolgungsbehörden (Exekutive). Dass die beiden wichtigsten Strafverfolgungsbehörden im Kanton Solothurn – nämlich die Polizei und die Staatsanwaltschaft – unterschiedlichen Departementen angehören, erscheint mir als struktureller Unsinn, der die politische Problemlösung sicher nicht vereinfacht.
- Innerhalb der Exekutive nimmt die Staatsanwaltschaft eine Sonderstellung ein, was die politische Aufsicht erschwert. Die Staatsanwaltschaft hat justizielle Funktion und muss über Unabhängigkeit gegenüber der Regierung verfügen (vgl. dazu die Diskussion auf Bundesebene sowie meine früheren Beiträge dazu: hier, hier, hier und hier).