Update: Bundesanwalt entlastet – von wegen

Das musste ja kommen: der als vertraulich klasssifizierte Bericht des Bundesstrafgerichts (s. die früheren Beiträge hier und hier) liegt der SonntagsZeitung bereits vor (s. den heutigen Artikel). Anders als die Medienmitteilung des Bundesstrafgerichts – aus welchen Gründen auch immer – suggerieren will, wird die Bundesanwaltschaft aber alles andere als entlastet. Hier ein paar Zitate aus dem Hauptartikel der Sonntagszeitung, der online nicht frei zugänglich ist:

  • Der Bundesanwalt hatte seine Untergebenen nicht im Griff, erbrachte Fälle nur schleppend voran – und die Schuld dafür suchte er überall, nur nicht bei sich selbst.
  • “Einzelne Staatsanwälte der BA verstiessen gegen verbindliche Weisungen, beisielsweise indem sie regelmässig an Einvernahmen des eidgenössischen Untersuchungsrichteramts teilnehmen oder in Bellinzona lückenhafte Mitteilungen über Verhaftungen einreichen.
  • Der Ungehorsam der Mitarbeiter ist laut Bundesstrafgericht die Folge davon, dass er selbst ständig Kompetenzen und Arbeit seiner Aufsichtsbehörde in Frage stelle.
  • Roschacher bestritt, dass er für Verfahren, die sich zwischen Schluss der Voruntersuchung und Erhebung einer Anklage oder Einstellung befinden, der Aufsicht von Bellinzone unterstellt sei – für das Bundesstrafgericht ein absurdes Ansinnen.
  • In einer 41-seitigen Stellungnahme behauptet [Roschacher], der Präsident der Beschwerdekammer, SVP-Mann Emmanuel Hochstrasser, arbeite im Auftrag von SVP-Justizminister Christoph Blocher gegen ihn.

Die SonntagsZeitung äussert sich auch zum Fall Ramos und zieht die Feststellungen des Bundesstrafgerichts dazu in Frage. Mal sehen, wie lange es geht, bis der Bericht des Bundesstrafgerichts online ist. Ihn weiterhin unter Verschluss zu halten dürfte jedenfalls weder richtig noch klug sein.