Update: Das Bundesgericht und die Untersuchungstaktik
Die Publikation eines Überwachungsentscheids des Bundesgerichts (s. meinen letzten Beitrag) hat in den Medien zu einigen Berichten geführt. Gemäss Tages-Anzeiger stellt sich das Bundesgericht auf den Standpunkt, der Fehler liege – wenn schon – bei der beschwerdeführenden Staatsanwaltschaft, welche den Vorwurf ihrerseits entschieden zurückweist.
In der Sache ist wohl kein Schaden entstanden, oder hat jemand ernsthaft damit gerechnet, dass ein Beschuldigter nach Entlassung aus der Haft durch Telefonate neue Fakten schafft ?
Festzustellen bleibt folgendes:
- Es fehlt ein adäquater Umgang mit Fehlleistungen. Die Justiz glaubt offenbar immer noch, unfehlbar sein zu müssen.
- Die Fehleranfälligkeit erhöht sich, wenn ohne Not von Standards abgewichen wird. Wenn sich das Bundesgericht selbst so gern als ZMG sieht, muss es sich auch Publikationsrichtlinien eines ZMG geben.
Die Ausrede des Bundesgerichtes, ist eines Gerichtes unwürdig und dies schmerzt v.a. Richter.
Publikationsrichtlinien eines ZMG, also gar nichts publizieren?
Doch doch. Alles publizieren, aber bei geheimen Zwangsmassnahmen halt erst, wenn sie dem Betroffenen zu eröffnen ist oder in einer Form, die den Untersuchungszweck nicht unterläuft.
Wo veröffentlichen ZMG ihre Rechtsprechung?
Steht das nicht im ZGB?
In der Tat. Es geht hier nicht so sehr um allfällige Richtlinien als um, naja, das Amtsgeheimnis. Die Massnahme ist – im Sinne von vorerst – geheim, also auch allfällige Urteile darüber. Das liegt in der Natur des betreffenden Verfahrens und braucht sicher keinen eigenständigen Antrag. Das ganze Verfahren ist ja in sich schon ein Antrag auf Geheimhaltung.
Nach dem beim Zürcher Oberstaatsanwalt angewandten relativ strengen Masstab müsste das Bundesgericht sich jetzt wohl selber anzeigen.
Soll das lustig sein?
Einen Strafverteidiger müsste doch stören, dass die ZMG ihre Rechtsprechung nicht veröffentlichen?
@Anonymous:
Je nach Kanton in anderer Form oder auch gar nicht. Im Kanton Basel-Landschaft beispielsweise wird man online fündig:
http://www.baselland.ch/main_chron_2012-htm.316664.0.html