Update: Das Bundesgericht und die Untersuchungstaktik

Die Publikation eines Überwachungsentscheids des Bundesgerichts (s. meinen letzten Beitrag) hat in den Medien zu einigen Berichten geführt. Gemäss Tages-Anzeiger stellt sich das Bundesgericht auf den Standpunkt,  der Fehler liege – wenn schon – bei der beschwerdeführenden Staatsanwaltschaft, welche den Vorwurf ihrerseits entschieden zurückweist.

In der Sache ist wohl kein Schaden entstanden, oder hat jemand ernsthaft damit gerechnet, dass ein Beschuldigter nach Entlassung aus der Haft durch Telefonate neue Fakten schafft ?

Festzustellen bleibt folgendes:

  • Es fehlt ein adäquater Umgang mit Fehlleistungen. Die Justiz glaubt offenbar immer noch, unfehlbar sein zu müssen.
  • Die Fehleranfälligkeit erhöht sich, wenn ohne Not von Standards abgewichen wird. Wenn sich das Bundesgericht selbst so gern als ZMG sieht, muss es sich auch Publikationsrichtlinien eines ZMG geben.