Update: Der lange Arm …
Wie das vom Bundesgericht abgesegnete “Ausliegerungsverfahren” in der Dominikanischen Republik (s. meinen früheren Beitrag) praktisch abläuft, beschreibt die Internetkanzlei auf der Seite Verbrecherparadies Dominikanische Republik? Hier ein Ausschnitt daraus:
Der Rechtshilfeverkehr läuft auf vertragsloser Grundlage und damit sehr einfach. Es wird nicht einmal ein Internationaler Haftbefehl benötigt, dieser ist sogar hinderlich. Nationaler Haftbefehl wie ggf. einige weitere Auslieferungsunterlagen sind schlicht in die spanische Amtssprache zu übersetzen. Das wird dann der Deutschen Botschaft in Santo Domingo übermittelt, die Kontakt mit der dominikanischen Interpol aufnimmt. Das Auslieferungsbegehren ist der dominikanischen Regierung, hier der Obersten Justizbehörde, zu übermitteln. Faktisch läuft das rein informell, wird abgenickt, es entstehen keinerlei Dokumentationen, die auch nur den Anschein eines rechtsstaatlichen Auslieferungsverfahrens erwecken. Interpol besorgt beim Fiscal (dom. Staatsanwalt) den Haftbefehl zwecks Übergabe der Person an Interpol. Die dergestalt verhaftete Person wird – ohne Möglichkeit, Rechtsschutz vor einer möglichen Willkürverhaftung auch nur beantragen zu können, – teilweise binnen 24 Stunden in einen LTU-Charterflieger zumeist des Flughafens Puerto Plata gesetzt, wo sie von Kriminalbeamten aus Deutschland in Empfang genommen wird, die allerdings auch auf dem Flughafengelände selbst schon auftauchen wie bei dem Gefangenen selbst in dessen vorübergehender dominikanischer Kurzhaft.
Ein Blick auf den ganzen Beitrag lohnt sich, weil er auch erklärt, was denn eigentlich die dominkanischen Behörden von dieser fragwürdigen Praxis haben.