Update: Eine kleine Prüfungsfrage

Die kleine Prüfungsfrage ruft noch Lösungen. Meine eigene Lösung ist mir nicht geheuer, so dass ich um Verteidigungsargumente rufen muss:

1a) Strafbarkeit des X.: X. hat eine Verkehrsregel für den ruhenden Verkehr verletzt und ist mit einer Ordnungsbusse von CHF 40.00 gemäss OBV zu belegen (Art. 90 Ziff. 1 SVG i.V.m. Art. 103 Abs. 1 SVG und Art. 48 Abs. 6 SSV, Bussenliste). Ich habe das Ergebnis verifziert, indem ich den Sachverhalt einem mir bekannten notorischen SVG-Sünder vorgelegt habe. Für ihn war die Sache absolut klar: Strafbar!

1b) Strafbarkeit der Polizisten: Amtsmissbrauch (Art. 312 StGB) und Begünstigung (Art. 305 StGB) sind zumindest näher zu prüfen. Dazu bin ich aber noch nicht gekommen. Für meinen SVG-Sünder ist die Sache aber auch hier klar: Strafbar!

2) Nein. Zu prüfen wäre wohl die Immunität, die aber wohl kaum für Ordnungsbussen gilt. Oder kommt es darauf an, ob der Bundesrat einen beruflich-amtlichen Termin wahren musste?

3) Unabhängig von den Lösungen zu 1 und 2: Die Äusserung ist einer vernünftigen Beurteilung kaum zugänglich.

4) Die Frage ist insofern falsch gestellt, als sie davon ausgeht, der Sachverhalt habe sich tatsächlich zugetragen. Er ist wahrscheinlich frei erfunden. Aber egal; ihn öffentlich zum Besten zu geben und auch noch als wunderschön zu qualifizieren, disqualifiziert die mutmassliche Erfinderin.