Update: Eine kleine Prüfungsfrage oder wie es wirklich war
Über den angeblich wahren Sachverhalt informiert ein aufgeschreckter Blogger-Kollege hier, der die Geschichte – der Blogger ist ja auch Künstler – wohl aber noch ein bisschen aufpeppt. So ist noch viel rührender als sie von der Polizeivorsteherin geschildert worden war. Drauf gestossen bin ich dank eines Updates im Tages-Anzeiger.
Seltsam. Im ursprünglichen Tages-Anzeiger-Artikel hiess es: «Ein Bundesrat stellte dort Anfang Dezember seinen Wagen ab, stieg aus und eilte schnellen Schrittes davon.»
Moritz Leuenberger hingegen schreibt: «In den Sommerferien stellte ich mein Auto vor einem Museum ab […].»
Sommerferien Anfang Dezember???
Ich bin ursprünglich davon ausgegangen, dass es zwei uniformierte Polizisten waren, welche die Parkgebühr bezahlt haben. Nun scheint es eher einer gewesen zu sein, der gar nicht im Dienst war. Das ändert natürlich einiges.
Gemäss Basler Kommentar (2. Aufl., Art. 305 N 20) macht sich nicht der Begünstigung strafbar, wer für einen Dritten die Busse bezahlt (ein Teil der Lehre ist anderer Ansicht). Entsprechend kann man sagen, dass auch das Bezahlen der Parkgebühr keine Begünstigung ist (wenn auch noch aus anderen Gründen).
Anders erscheint es mir bei Polizisten im Dienst. Diese haben ja gerade die Aufgabe die Busse auszustellen (ausser sie seien Derrick und Harry Klein). Folglich machen sie sich der Begünstigung strafbar – wenn nicht durch Tun, so durch Unterlassen.
Aber das gilt halt nicht für einen Polizisten, der gerade Sommerferien hat…
Und die Moral der Geschichte: Um die Strafbarkeit der Beteiligten auszuschliessen, ist der Sachverhalt entsprechend darzustellen (was bei einer Prüfungsfrage anders als im richtigen Leben nicht erlaubt ist).