Update: Förderalistisches Anwaltsrecht

Das Bundesgericht musste sich in einem neuen Entscheid erneut (s. meinen letzten Beitrag) mit Anwaltshonoraren befassen. In 2P.326/2006 vom 10.07.2007 erklärte es eine Änderung des Tarifs vom 14. Juni 2000 über die Entschädigungen der Rechtsbeistände bei der unentgeltlichen Rechtspflege in Zivil- und Strafsachen und bei der Hilfe an Opfer von Straftaten für verfassungswidrig. Mit der Änderung sollte der Stundenansatz von CHF 150.00 auf CHF 170.00 erhöht werden, wogegen der Anwaltsverband und etliche Anwälte erfolgreich staatsrechtliche Beschwerde führten. Sie beriefen sich dabei auf BGE 132 I 201 (s. auch meinen Beitrag zu diesem Entscheid).