Update: Game over
Gemäss SonntagsZeitung (kostenpflichtig) hat IFPI Schweiz letzte Woche vier Strafklagen gegen unbekannte Täterschaft eingereicht. Die Zugangsprovider Sunrise, Cablecom, Bluewin und Tele 2 sollen gerichtlich gezwungen werden, je einen ihrer Kunden über die IP-Adresse zu identifizieren. Anschliessend sollen 200 weitere “Vielnutzer” verfolgt werden, die mit Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und mit Bussen bis zu CHF 9,000.00 zu rechnen haben.
Interessant ist übrigens, wie IFPI an die IP-Adressen der Nutzer kommt. Dies beschreibt die Sonntagszeitung im frei zugänglichen Artikel “Tauschbörsen mit eigenen Waffen schlagen“. Danach überwacht die Firma Logistep AG Tauschbörsen im Auftrag von IFPI. Logistep wirbt auf ihrer Homepage mit folgenden Dienstleistungen und lehnt sich dabei aber ganz schön weit aus dem Fenster:
Beim Monitoring genant auch (Tracking/Screening), handelt es sich um die systematische Überwachung und Protokollierung der Urheberrechtsverletzungen auf den P2P-Platformen Die P2P Netzwerke sind ein dynamisches Medium, in dem sich Angebote ständig ändern. Ein wichtiger und dauerhafter Bestandteil unserer Arbeit ist daher die kontinuierliche Beobachtung illegaler Aktivitäten im Internet. Dies ist notwendig, um einen möglichst globalen Überblick zu bewahren, neue Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und zeitnah Gegenmaßnahmen einleiten zu
können.
Nach wohl herrschender Lehre stellt das blosse Downloaden von Musikdateien in der Schweiz keine Urheberrechtsverletzung dar (Art. 19 URG). IFPI ist anderer Meinung und geht zudem davon aus, dass Downloader in P2P-Netzwerken automatisch Musik anbieten. Dies sei nach Art. 67 URG strafbar (vgl. dazu meine früheren Beiträge hier, hier, hier und hier).