Update: Geheimplan gegen Roschacher?

Über die Anzeige von Bundesrat Blocher (s. meinen gestrigen Beitrag) hat die I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts vom 24.10.2007 (AU.2007.1) auf Eintreten entschieden. Bei der Anzeige Blochers handelt es sich um eine Aufsichtsanzeige und nicht wie ich gestern vermutet hatte um eine Strafanzeige:

Der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements orientierte die I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts mit Schreiben vom 26. September 2007 dahingehend, dass im Zusammenhang mit der von der Subkommission EJPD/BK-N geführten Untersuchung Akten, welche bei Holenweger in Deutschland abgenommen worden seien, näher geprüft würden. Diese Unterlagen sollen sich bei den Akten der gegen Holenweger geführten Voruntersuchung befinden und der Subkommission von der Bundesanwaltschaft zur Einsicht angeboten worden sein. Es stelle sich die Frage, ob die Bundesanwaltschaft dazu befugt gewesen sei; nach seiner Auffassung beschlage diese Frage die Kompetenz der fachlichen Aufsicht (act. 1).

Der Entscheid lautet wie folgt:

Demnach erkennt die I. Beschwerdekammer:

  1. Auf die Anzeige des Vorstehers des EJPD vom 26. September 2007 wird im Rahmen der fachlichen Aufsicht über die Bundesanwaltschaft eingetreten.
  2. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates und die Subkommission EJPD/BK-N werden je eingeladen, bis 12. November 2007 eine Vernehmlassung zur vorgenannten Anzeige und zur Stellungnahme der Bundesanwaltschaft vom 5. Oktober 2007 im Doppel einzureichen.
  3. Es werden keine Kosten erhoben.