Update: Geheimplan gegen Roschacher?

Die GPK-N hat eine Medienmitteilung unter dem Titel Zwischenstand der Nachfolgeuntersuchung der GPK-N zur Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes veröffentlicht und eine Website Untersuchungen der GPK-N zu den Strafverfolgungsbehörden des Bundes / Dokumente O. Holenweger aufgeschaltet. Dort kann auch der neu veröffentlichte Bericht Zwischenstand der Subkommission EJPD/BK der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates; Nachfolgeuntersuchung der GPK-N zur Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes heruntergeladen werden. Dieser liest sich streckenweise wie eine Verteidigungsschrift bzw. bezüglich der Amtsgeheimnisverletzungen wie eine Anklageschrift. Besonders bedenklich erscheint die offenbar notwendige Reaktion der GPK-N auf die Indiskretionen:

Die GPK-N ergriff teils auf Antrag der Subkommission Massnahmen, um die Vertraulichkeit der Sitzungen zu verbessern (Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung / Dokumente für die Subkommissionsmitglieder nur an der Sitzung einsehbar).

Unter solchen Umständen blickt man vertrauensvoll auf die weiteren Untersuchungen, die wie folgt angekündigt werden:

Die Subkommission konnte ihre Untersuchung nicht in dieser Legislatur abschliessen, so dass die noch zu konstituierende GPK-N in der neuen Legislatur die Arbeiten wird beenden müssen.

Die neu konstituierte GPK-N wird also noch abschliessen können. Das hätte auch die alte noch tun können, denn mehr bleibt wohl wirklich nicht zu tun.