Update: Geheimplan gegen Roschacher?

Die GPK-N meldete sich gestern mit einer Medienmitteilung zu Wort. Danach will sie nun im Rahmen einer “Folgeuntersuchung” die Originaldokumente beschaffen und prüfen, denen sie bereits staatspolitische Bedeutung angedichtet hatte. Damit macht sie – wenn man einmal von der Nebensächlichkeit der Reihenfolge ihres Vorgehens absieht – eigentlich fast alles richtig. Nicht richtig ist nur noch, dass die Präsidentin der Subkommission an ihrem Sessel klebt. Egal was die “Folgeuntersuchung” ergibt, Glaubwürdigkeit oder Objektivität wird es nicht beanspruchen können. Aber darum ging es ja von Anfang an nicht. Hier der Text der Medienmitteilung:

Die Subkommission EJPD/BK hat an ihrer ersten Sitzung zur Folgeuntersuchung zum Rücktritt des ehemaligen Bundesanwalts unter der Leitung von Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz getagt und das Vorgehen festgelegt. Sie wird zunächst die zuständigen Behörden und Privatpersonen um die Herausgabe und Präsentation der bei Oskar Holenweger durch die deutsche Polizei beschlagnahmten Originaldokumente ersuchen. Nach der Sichtung der Originaldokumente wird sie über den Beizug von Experten zur Bewertung der Dokumente entscheiden. Die Subkommission ist bestrebt, die Arbeiten raschmöglichst voran zu treiben.

Inzwischen hat sich auch das Bundesstrafgericht gegen Feststellungen im GPK-Bericht verwahrt, wonach der Präsident der Beschwerdekammer den Aufsichtsbericht zu Ramos eigenmächtig abgeändert und ergänzt habe. Aus einem Beitrag der NZZ:

«Die Mehrheit der Mitglieder der Beschwerdekammer hat mit anderen Worten die fraglichen Akten eingesehen und ihre Zustimmung zur Aufnahme der entsprechenden Passage im Bericht erteilt», schreibt das Gericht.