Update: Geheimplan gegen Roschacher?
Wo stehen wir eigentlich zu Beginn der Woche mit der Sonderdebatte im Nationalrat?
Spätestens seit sich der Bundesrat letzte Woche hinter BR Blocher gestellt hat (vgl. NZZ), dürfte der Geheimplan gegen Roschacher als Fantasie entlarvt sein. Erfunden hatten ihn wohl die beiden Einflüsterer der GPK-Subkommission, die stv. BA Fels und Nicati (vgl. meinen letzten Beitrag dazu). Auch die Präsidentin der Subkommission geht nun laut SonntagsZeitung kurz vor der Debatte in Deckung, indem sie verlauten lässt, sie habe doch nur die beiden stv. BA zitiert (was es zwar nicht besser macht, den Fokus des politischen Gegners aber verändern dürfte).
Neu wird seit heute berichtet (NZZ am Sonntag, kostenpflichtig), dass die beiden stv. BA die GPK-Subkommission auch darüber informiert haben, der Publizist Markus Gisler habe beim Beschuldigten Holenweger Schulden in der Höhe von CHF 300,000.00.
Der Wirtschaftsjournalist Markus Gisler soll dem ehemaligen Privatbankier Oskar Holenweger 300 000 Franken schulden. Dies hat die Bundesanwaltschaft am 14. August 2007 der von CVP-Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz präsidierten Subkommission der Geschäftsprüfungskommission (GPK) mitgeteilt, wie zuverlässige Quellen bestätigen. Gisler war Thema der Sitzung, weil sich sein Name auf Unterlagen von Holenweger findet, gegen den ein Verfahren wegen Geldwäscherei läuft.
Gisler hat dementiert. Die NZZ am Sonntag hinterfragt dennoch nicht etwa, wie die stv. BA dazu kommen, solche (offenbar wiederum falsche) Informationen an die GPK-Subkommission weiterzuleiten. Sie stört sich vielmehr daran, dass Gisler kritisch über den Fall Hollenweger und die Rolle der Bundesanwaltschaft berichtet hat.
Die ganze Affäre um den angeblichen Geheimplan gegen Roschacher zeigt letztlich nur eins: Die Bundesanwälte müssen einer wirkungsvollen, ungeteilten Aufsicht unterstellt werden. Der letzte Beitrag zum sachlichen Teil der Geheimplan-Affäre: Die Bundesanwaltschaft – unabhängig und weisungsgebunden zugleich NZZ (NZZ vom 29.09.2007).