Update: Geheimplan gegen Roschacher?
Im Hinblick auf die morgen stattfindende Sonderdebatte im Nationalrat erklärt sich heute BR Blocher mit folgendem Beitrag in der NZZ:
Gewaltentrennung und Bundesanwaltschaft, Die Bundesanwaltschaft als Teil der Exekutive
Entscheidend gegen eine Unterstellung unter die Judikative sind m.E. folgende Ausführungen:
Die beschuldigten Personen sehen sich heute bei ihrer Verteidigung in die Lage versetzt, die Qualität der Arbeit der Bundesanwaltschaft vor einem Gericht in Zweifel ziehen zu müssen, welches im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion ebendiese zu gewährleisten hat. Diese Ausgangslage vermag das Vertrauen in die Justiz nicht zu stärken, sondern zu beeinträchtigen. Was für das Bundesstrafgericht gilt, hätte ebenso Geltung bei einer Aufsicht durch das Bundesgericht, wie sie in letzter Zeit verschiedentlich vorgeschlagen worden ist.
Damit ist gleichzeitig auch gesagt, dass die Bundesanwaltschaft keine richterliche Behörde und demnach nicht Teil der Judikative ist. Von Gesetzes wegen ist sie vielmehr eine Einheit der dezentralen Bundesverwaltung ? wie dies der Staatsrechtler Giovanni Biaggini in der NZZ vom 25. 9. 07 zutreffend dargelegt hat. Es erscheint nur folgerichtig, die Bundesanwaltschaft erneut der Aufsicht durch den Bundesrat zu unterstellen.
Den Ausführungen Blochers muss ich vorbehaltlos zustimmen. Sie decken sich mit der Meinung, die ich hier schon lange vor den Geheimplänen vertreten habe (so etwa in einem Beitrag vom 14. Januar 2005).