Update: Geheimplan gegen Roschacher?

Wo es Geheimnisse gibt, gibt es auch Geheimnisverletzungen und diese können strafbar sein. Da es einen Geheimplan gegen Roschacher offensichtlich nie gab und weil ein solcher Geheimplan auch nicht durch das Strafrecht geschützt wäre, werden Geheimnisverletzungen an anderen Fronten untersucht.

  1. An der ersten Front wird durch einen ausserordentlichen Bundesanwalt untersucht, wer die “geheimen” Protokolle der GPK den Medien zugespielt hat. Und weil man das selbstverständlich nie herausfinden wird (und im Grunde wohl auch nicht herausgefunden haben will), eröffnet man eine zweite Front.
  2. Die zweite Front richtet sich gegen die “fehlbaren Medien”. Dies ist einem Interview der BAZ mit dem neuen Bundesanwalt zu entnehmen (online nicht zugänglich, Sekundärquelle: Tages-Anzeiger). Die zweite Front dient vordergründig der ersten Front, indem hier scheinbar die Freilegung der Quellen, also der “Verräter”, angestrebt wird. Da diese Quellen aber im Normalfall nicht preisgegeben werden und auch nicht preisgegeben werden müssen, was alle Beteiligten wissen, wird man am Ende wie hierzulande üblich ein paar Journalisten vor Gericht stellen, während die wahren “Verräter” nicht angefasst werden. Die zweite Front dient letztlich nicht der ersten, sondern ersetzt sie und liefert dem Rechtsstaat die Erfolgsmeldung, er habe sich durchgesetzt. Das Muster ist zuletzt aus der schon fast wieder vergessenen CIA-Fax-Affäre bekannt, wo auch die zweite Front zusammenbrach, und zwar gerade noch bevor sich der Rechtsstaat Schweiz gänzlich blamierte.
  3. Die dritte Front, die sich eigentlich auch aufdrängt und gemäss Tages-Anzeiger vom Bundesamt für Justiz mangels eigentlicher Untersuchungskompetenz zumindest akademisch untersucht wird, richtet sich gegen die Bundesanwaltschaft bzw. ihre Vertreter, welche die Lawine losgetreten hatten, indem sie die GPK-Subkommission orientierten. Sie rechtfertigen sich heute mit dem Parlamentsgesetz, in dem ich aber nichts finde, das sie zu einer solchen Information berechtigen oder gar verpflichten würde. Die dritte Front wird aus politischen und auch aus ganz praktischen Gründen gar nicht erst eröffnet. Strafverfolger verfolgt man nicht.

Vgl. zum ganzen den “Tag” Roschacher, der eigentlich längst nicht mehr Roschacher heissen sollte.