Update: Geschlossene Gesellschaft auf dem Rütli
Gemäss einem Bericht der SonntagsZeitung (kostenpflichtig) haben 22 der weggewiesenen Besucher der Rütli-“Feier” Beschwerde gegen die Wegweisung eingereicht. Rund ein Dutzend Aufsichtsbeschwerden ist zudem beim Regierungsrat des Kantons Schwyz hängig. Die SonntagsZeitung zitiert aus einem Schreiben der Kantonspolizei an einen Weggewiesenen:
Diese Wegweisung wurde angeordnet, weil entweder Sie selber oder einer Ihrer Kollegen in der ISIS-Datenbank verzeichnet sind.
So einfach ist das.
Grundlage der ISIS-Datenbank ist die Verordnung über das Staatsschutz-Informationssystem (ISIS-Verordnung, sehr empfohlen zur Lektüre), die wiederum auf dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (Art. 15 Abs. 3 und 5 sowie Art. 30 BWIS) und dem Waffengesetz (Art. 39 Abs. 3 WG) basiert.
Die Revision des Staatsschutzgesetzes befindet sich derzeit (bis 15.10.2006) in der Vernehmlassung. Vorlage, Bericht und v.a. Fragekatalog sind online. Viel Spass beim Ausfüllen und Einsenden des Fragekatalogs.