Update II: Qualitätsjournalismus

Lucien Flury hat die Kritik des Bundesgerichts, welches Teile des neuen Polizeigesetzes kassiert hat, analysiert und damit die kritische Distanz seiner Zeitung zur Kantonsregierung wiederhergestellt.

Die zuständige Regierungsrätin wollte die Niederlage vor Bundesgericht bekanntlich als Sieg verkaufen, obwohl der Kanton nachbessern und die Beschwerdeführer entschädigen muss. Das steht alles detailliert im Urteil des Bundesgerichts, das als Grundsatzurteil publiziert werden wird. Das Urteil spricht übrigens kurz auch die Gesichtserkennung an:

Vorliegend ist jedoch aufgrund des Gesetzestextes gewährleistet, dass die Fahrzeuginsassen bei der automatisierten Fahrzeugfahndung nicht fotografisch festgehalten werden dürfen; dies schliesst den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie aus (E. 8.8),

Damit kann das das Bundesgericht nur meinen, dass der legale Einsatz der Gesichtserkennungstechnologie ausgeschlossen sei. Faktisch wird die Technologie (auch) im Kanton Solothurn bereits eingesetzt, und zwar illegal eingesetzt. Politisch verantwortlich ist die besagte Regierungsrätin, die aber auch dazu nicht stehen wird.