Update: Kolumnist c. Kolumnist

Zumindest der strafrechtliche Teil des eher peinlich anmutenden Affärchen zwischen zwei mässig begabten Kolumnisten (s. meinen früheren Beitrag) ist wohl erledigt, bevor er begonnen hat. Laut NZZ und Tages-Anzeiger hat die Rechtskommission des Nationalrats beschlossen, die Abweisung des Gesuchs des Bezirksgerichts Zürich um Aufhebung der parlamentarischen Immunität Mörgelis zu beantragen. Aus dem Beitrag des Tagi:

Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen ist laut Mitteilung der Auffassung, dass ein Zusammenhang zwischen den Äusserungen und Mörgelis «amtlicher Stellung oder Tätigkeit» besteht. Mit elf zu sechs Stimmen beschloss sie deshalb, auf das Gesuch um Aufhebung der parlamentarischen Immunität einzutreten. Mörgeli würde nicht für die Weltwoche schreiben, wenn er nicht Nationalrat wäre. Eine Minderheit der Kommission war hingegen der Ansicht, die Aussagen von Mörgeli stünden in keinem Zusammenhang zu seinem Parlamentsmandat.

In der Sache entschied die RK-N dann aber einstimmig gegen die Aufhebung der Immunität. Sie liess es sich nicht nehmen, in die Begründung auch eine strafrechtliche Würdigung einfliessen zu lassen. Aus der Medienmitteilung der RK-N:

Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Immunität nicht aufzuheben, da zwischen öffentlichen Personen mit unterschiedlichen Ansichten eine rege Auseinandersetzung zulässig sei. Im Übrigen habe Nationalrat Mörgeli Frank A. Meyer nicht als Nazi bezeichnet, sondern ihm nur vorgeworfen, Nazi-Vokabular zu verwenden. Unter diesen Voraussetzungen steht das Interesse an einer Strafverfolgung nicht über demjenigen eines ungehinderten Ratsbetriebs.

Für Meyer – seine Freunde nennen ihn FAM – ist es freilich bereits ehrverletzend, öffentlich zu behaupten, er verwende Nazi-Vokabular. Ob die Behauptung wahr ist oder nicht dürfte Meyer kaum interessieren. Sowas behauptet man einfach nicht. Nicht gegenüber Meyer. Frechheit!