Update: Massenverhaftung in Luzern
Laut einem Beitrag der NZZ haben die Massenverhaftungen vom 1. Dezember (s. meinen früheren Beitrag) ein juristisches Nachspiel:
Die Beschwerden richten sich gegen namentlich meist unbekannte Angehörige der Polizeikorps von Stadt und Kanton Luzern sowie einer beteiligten Zivilschutzeinheit.
Zudem soll eine
Beschwerde wegen Verletzung der verfassungsmässigen Grundrechte geprüft
werden (was auch immer das sein soll). Gegen das unnötige Demütigungsritual wird auch eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs (Art. 312 StGB) diskutiert, die von Prof. Franz Riklin angeregt worden sein soll:
Riklin hatte es als unnötiges Demütigungsritual bezeichnet, dass sich festgenommene Demonstrantinnen und Demonstranten vor der Polizei nackt ausziehen mussten. Eine Strafanzeige würde der Justiz Gelegenheit geben, diese Praxis zu beurteilen.
Mit den Grundrechten meinen sie wahrscheinlich Versammlungs- und Meinungsfreiheit, nicht?
ja, bestimmt. In Frage kommen auch noch weitere, insbesondere die persönliche Freiheit. Ich begreife nur nicht, was eine „Beschwerde wegen Verletzung der verfassungsmässigen Grundrechte“ sein soll. Was genau ist Gegenstand welcher Beschwerde? Welche Verfügung bw. welcher Realakt wird genau angefochten?