Update: Massenverhaftung in Luzern

Laut einem Beitrag der NZZ haben die Massenverhaftungen vom 1. Dezember (s. meinen früheren Beitrag) ein juristisches Nachspiel:

Die Beschwerden richten sich gegen namentlich meist unbekannte Angehörige der Polizeikorps von Stadt und Kanton Luzern sowie einer beteiligten Zivilschutzeinheit.

Zudem soll eine

Beschwerde wegen Verletzung der verfassungsmässigen Grundrechte geprüft

werden (was auch immer das sein soll). Gegen das unnötige Demütigungsritual wird auch eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs (Art. 312 StGB) diskutiert, die von Prof. Franz Riklin angeregt worden sein soll:

Riklin hatte es als unnötiges Demütigungsritual bezeichnet, dass sich festgenommene Demonstrantinnen und Demonstranten vor der Polizei nackt ausziehen mussten. Eine Strafanzeige würde der Justiz Gelegenheit geben, diese Praxis zu beurteilen.