Update: Oil-for-Food

In einer Medienmitteilung vom 18. März 2008 orientiert die Bundesanwaltschaft über den Stand der Oil-for-Food-Verfahren (s. meinen Beitrag aus dem Jahr 2005). Die Medienmitteilung beginnt mit einem Lob an die eigene Adresse:

Die Bundesanwaltschaft steht mit diesem Resultat im internationalen Vergleich ausgesprochen gut da.

Ausgesprochen gut bezieht sich wohl weniger auf die eigentliche strafrechtliche Seite, sondern auf die eingezogenen Vermögenswerte, die mit “bisher über CHF 17 Mio.” beziffert werden. Über die Ergebnisse im Strafpunkt bleibt die Medienmitteilung vage. Wenn man sie aber errechnet, kommt man zum Ergebnis, dass knapp 90% der Verfahren eingestellt wurden:

  • Anzahl Fälle: 85 (100%)
  • Hängig bei Eidg. Untersuchungsrichteramt: 1 (1.2%)
  • Strafbefehle durch kantonale Strafverfolgungsbehörden: 8 (9.4%)
  • eingestellte Verwaltungsstrafverfahren: 3 (3.5%)
  • eingestellte Strafverfahren: 73 (85.9%)

Die Fälle wurden übrigens an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden abgetreten, weil das Bundesstrafrecht die Strafverfügung nicht kennt. Eine mögliche Erklärung dafür, dass alle Strafverfügungen unangefochten blieben, kann in der guten Arbeit der Strafverfolger liegen. Möglich ist aber auch, dass es an den mit enormen Reputationsrisiken verbundenen öffentlichen Hauptverhandlungen liegt, welche einer Einsprache gefolgt wären. Jedenfalls steht fest, dass kein einziger Strafrichter über Schuld oder Unschuld der involvierten Personen geurteilt hat. In der Tat: ausgesprichen gut!