Update: Polanski unter Auflagen aus der Ausschaffungshaft entlassen

Das Bundesstrafgericht, II. Beschwerdekammer, teilte gestern mit:

Die II. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat die Beschwerde von Roman Polanski gegen die Auslieferungshaft mit Entscheid vom 24. November 2009 gutgeheissen.

Das Gericht erachtete die von Polanski angebotene Kaution von CHF 4,5 Millionen als ausreichend, um zusammen mit anderen flankierenden Massnahmen (Abgabe der Ausweispapiere, Hausarrest unter Electronic Monitoring) die nach wie vor als hoch eingestufte Fluchtgefahr nach menschlichem Ermessen zu bannen. Dabei erwog das Gericht, dass es sich bei diesem Betrag um einen substantiellen Anteil des Vermögens von Polanski handelt. Angesichts seines fortgeschrittenen Alters stünde bei Verlust der Kaution die Möglichkeit der (Wieder-)Anhäufung von Vermögen in dieser Höhe nicht von vornherein fest.

Gegen den vorliegenden Entscheid kann Beschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.

Für weitere Details wird auf den Entscheid RR.2009.329 (siehe Homepage des Bundesstrafgerichts: www.bstger.ch) verwiesen.

Den Entscheid habe ich online nicht gefunden. Immer spannend ist es hingegen, die Beiträge und Diskussionen auf WSJ zu verfolgen.