Update: POLIS-Verordnung

Gemäss Tages-Anzeiger ist die staatsrechtliche Beschwerde gegen die POLIS-Verordnung des Kantons Zürich (vgl. meinen früheren Beitrag vom 18.07.2006) abgewiesen worden. Das Urteil des Bundesgerichts ist noch nicht online. Dem Tagi-Beitrag kann aber folgendes entnommen werden:

Zunächst sei nicht zu beanstanden, dass auch kommunale Polizeien Zugriff auf das Informationssystem hätten. Habe eine Gemeinde keine eigene Polizei, bestehe auch kein Zugriffsrecht auf die gespeicherten Daten. Erfolglos blieb auch der Einwand, dass widerrechtlich beschaffte, falsche oder nicht mehr benötigte Daten über die Verjährungsfrist hinaus im System bleiben würden. Gemäss Bundesgericht lässt sich die aufgestellte Ordnung durchaus verfassungskonform handhaben.