Update: Quellenschutz gewährleistet
Am 18. Juli 2005 habe ich den Beschluss der Anklagekammer des Obergerichts des Kantons Zürich in Sachen Voser / Turina / NZZ am Sonntag verlinkt. Eben wurde ich freundlicherweise darauf hingewiesen, dass die II. Zivilkammer desselben Gerichts diesen Entscheid aufgehoben und die NZZ am Sonntag angewiesen, ihre Quellen im Fall Marko Turina offenzulegen. Einen ersten Bericht dazu findet sich in der NZZ. Das Urteil vom 23. Januar 2006 ist online.