Update: Quellenschutz gewährleistet

In der vorerst letzten Runde im Rechtsstreit um die Preisgabe von Quellen im Fall Marko Turina hat das Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde der NZZ am Sonntag gutgeheissen, so jedenfalls eine Mitteilung der NZZ am Sonntag. Gerügt war eine Gehörsverletzung und eine Verletzung des Zeugnisverweigerungsrechts für Medienschaffende. Da ein motiviertes Urteil noch nicht vorliegt, ist es gut möglich, dass die Beschwerde allein wegen der Gehörsverletzung gutgeheissen und die eigentlich interessante Frage vom Bundesgericht gar nicht beurteilt wurde. Man darf gespannt sein auf das motivierte Urteil (s. meinen letzten Beitrag).