Update: Quellenschutz gewährleistet
fel. hat in der NZZ (S. 35 der gedruckten Ausgabe) und im Jusletter (kostenpflichtig) weitere Informationen zur Gutheissung der straatsrechtlichen Beschwerde (s. meinen letzten Beitrag). Er wirft dem Bundesgericht praxiswidrige Geheimniskrämerei vor:
Da indes die Beratung einer staatsrechtlichen Beschwerde unter den gegebenen Umständen gemäss Rechtsprechung öffentlich hätte durchgeführt werden müssen (BGE 117 Ia 508), besteht kein Anlass, den Lesern der NZZ das Zustandekommen des Urteils vorzuenthalten.
Gemäss fel. ist die Gutheissung nicht bloss aus formellen Gründen erfolgt. Die NZZ am Sonntag muss ihre Quellen definitiv nicht preisgeben. Das begründete Urteil liegt indes noch nicht vor.