Update: Revision Allgemeiner Teil StGB
Der Ständerat hat die letzten Differenzen bei der Revision der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (s. meinen früheren Beitrag) ohne Diskussion ausgeräumt (s. NZZ online).
Eine bedingte Strafe kann nun auch mit einer (unbedingten) Busse verbunden werden und die Anordnung der Verwahrung kann auch nach Verbüssung der Strafe angeordnet werden, und dies bei einem erweiterten Deliktskatalog. Damit folgt das Parlament insbesondere den Strafverfolgern, welche mit der ursprünglich vom Parlament verabschiedeten Version unzufrieden waren.