Update: V-Mann beim DAP?
Der offenbar vom DAP gegen das islamische Zentrum in Genf eingesetzte V-Mann (s. dazu meinen früheren Beitrag) beschäftigt nun auch die parlamentarische Kontrollinstanz (s. Art. 25 BWIS). In der SonntagsZeitung (Beitrag kostenpflichtig) wird der Präsident der GPDel, SR Hans Hofmann wie folgt zitiert:
Es muss abgeklärt werden, ob die Aktion legal war.
Ich schlage vor, die Abklärung zu sistieren, bis eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von V-Leuten durch den DAP in Kraft ist. BWIS II (s. meine früheren Beiträge) sieht sie ja bereits vor.
Interessanter als die Ankündigungen von SR Hofmann ist übrigens ein Zitat des V-Manns, der durchaus Leute getroffen haben will, die in Genf Gotteskrieger für den Irak anwerben wollten:
Aber die meisten wurden später vom DAP als Mitarbeiter ausländischer Geheimdienste identifiziert.
Wird das auch untersucht?