Update: Verfahren gegen Anwalt geplatzt
In einem früheren Beitrag habe ich über eine ausgesetzte Verhandlung vor Bundesstrafgericht im Fall Aeroflot berichtet. Heute wurde ich auf einen Artikel im Tages-Anzeiger (Wenn Richter mit Anklägern sprechen) aufmerksam gemacht, den ich übersehen hatte. Der Artikel stellt den Ablauf richtig. Danach hatte der in Bellinzona zuständige Richter den Staatsanwalt des Bundes eingeladen, die Anklageschrift nicht nur unter dem Aspekt der Mittäterschaft sondern auch unter demjenigen der Gehilfenschaft zu prüfen. Dieser Einladung ist der Staatsanwalt gefolgt – eine andere Wahl hatte er ja kaum. Demnach ist es – und das geht aus meinem letzten Beitrag nicht hervor – das Bundesstrafgericht, welches die von mir kritisierte Ausdehnung der Anklage veranlasst hat.
Dem zuständigen Richter ist zugute zu halten, dass er die Gespräche mit der Bundesanwaltschaft in einer Aktennotiz festgehalten und damit transparent gemacht hat. Fragwürdig ist dagegen, dass ein Richter, der eine Anklage zu beurteilen hat, dem Ankläger Gelegenheit gibt, (angebliche) Mängel der Anklage auszubügeln. Festgestellte Mängel müssen konsequenterweise zur einer Rückweisung der Anklage oder zum Freispruch des Angeklagten führen (vgl. dazu BGE 133 IV 93). Der Bundesanwalt lässt nun über den oben zitierten TA-Artikel verlauten, dass der Richter von der Verteidigung als befangen abgelehnt werden könnte. Diese Äusserung könnte man als Wunsch verstanden werden, dessen Erfüllung ich als Verteidiger jedenfalls nicht fördern würde.