Urbaniok rechtfertigt sich (bzw. versucht es)

Bekanntlich wurde Frank Urbaniok heftig dafür kritisiert, dass er sich wenige Tage vor der Berufungsverhandlung im Fall Rupperswil öffentlich zu Wort meldete. Heute versucht er – wiederum in der “Schweiz am Wochenende” – seinen Diskussionsbeitrag zu rechtfertigen: Darf man das?

Natürlich darf man das. Wie Urbaniok selbst vielsagend feststellt, leben wir ja schliesslich nicht in Nordkorea. Nur, nicht alles, was man darf, ist auch geboten oder schlau. Und nur weil man etwas darf, ist Kritik daran noch lange nicht illegitim. Urbaniok schiesst mit seinem Rechtfertigungsversuch auch deshalb weit am Ziel vorbei. Ich hätte bspw. Antworten auf folgende Fragen erwartet:

  • Wieso schickte er seinen Fachartikel, der erst nach dem Berufungsverhandlung publiziert wurde, vor der Verhandlung an die Staatsanwaltschaft und die Gutachter, nicht aber an die Verteidigung?
  • Wieso kündigt er einen Fachartikel öffentlich an?
  • Wieso kritisiert er seine Kollegen, ohne Akteneinsicht und ohne Aktenkenntnis?
  • Und warum tut er nun so, als verstünde er die Kritik nicht? Oder versteht er sie am Ende wirklich nicht?