Urlaub während Verwahrung
Auch Verwahrte haben Anspruch auf begleitete Beziehungsurlaube und insbesondere auf Begründung eines abgewiesenen Urlaubsgesuchs (BGer 6B_774/2011 vom 03.04.2012).
Im Ergebnis ist den Ausführungen der Vorinstanz nicht zu entnehmen, aus welchen Überlegungen das Gesuch des Beschwerdeführers um begleitete Beziehungsurlaube abgelehnt wurde. Ihr Hinweis auf den grossen Ermessensspielraum der Strafvollzugsbehörden bei der Urlaubsgewährung vermag die Pflicht, behördliche Entscheide gemäss Art. 29 Abs. 2 BV hinreichend zu begründen, nicht zu ersetzen. Die Beschwerde ist in diesem Punkt gutzuheissen und der angefochtene Entscheid mangels hinreichender Begründung im Sinne von Art. 29 Abs. 2 BV aufzuheben (E 4.3).