Urteil im abgekürzten Verfahren

Wer sich einmal ein Urteil ansehen will, das im abgekürzten Verfahren ergangen ist, kann das hier tun: BStGer SK.2021.13 vom 16.06.2021). Sehr erkenntnisreich ist es nicht, aber das liegt in der Natur der Sache. Interessant ist allenfalls die Erkenntnis, dass ein abgekürztes Verfahren gegenüber dem Strafbefehl oder auch gegenüber einer Einstellungsverfügung Vorteile für die Betroffenen haben kann. Auf der Strecke bleibt das Öffentlichkeitsprinzip.