Urteil im abgekürzten Verfahren
Wer sich einmal ein Urteil ansehen will, das im abgekürzten Verfahren ergangen ist, kann das hier tun: BStGer SK.2021.13 vom 16.06.2021). Sehr erkenntnisreich ist es nicht, aber das liegt in der Natur der Sache. Interessant ist allenfalls die Erkenntnis, dass ein abgekürztes Verfahren gegenüber dem Strafbefehl oder auch gegenüber einer Einstellungsverfügung Vorteile für die Betroffenen haben kann. Auf der Strecke bleibt das Öffentlichkeitsprinzip.
…najaaa: Anklageschrift (Anklagesachverhalt) kann (mit geltend gemachtem, begründeten Interesse) eingesehen werden und das Gerichtsverfahren ist grundsätzlich öffentlich: Von daher ist das Öffentlichkeitsprinzip gewahrt / nicht schlechter gewahrt, wie bei einem ordentlichen Verfahren (dort teilweise auch mit allenfalls reduzierter / reiner Parteiöffentlichkeit bei Hauptverhandlungen mit / infolge Sexualhintergrund)… Das Gegenteil eines strengen Unmittelbarkeitsprinzips, wie es etwa unsere Nachbarländer pflegen, ist dabei nicht unbedingt zielführender: Vielleicht stillt es “den Gwunder gewisser Leute”, die noch ein paar Details mehr erfahren möchten (mit der prozessualen Folge eines längerdauernden Verfahrens, bis hin zu daraus folgenden, allf. Verjährungen), ob dies aber “in klaren Fällen” wirklich nötig ist, das hat zumindest bei uns der Gesetzgeber nun halt mal anders gesehen…
Als Laie ist mir nicht klar wieso ein abgekürztes Verfahren gegenüber
a) Einstellungsverfügung = Verfahren ist erledigt im Sinne eines Freispruchs?
b) Strafbefehl = Verfahren ist erledigt im Sinne eins Schuldspruchs?
von Vorteil ist.
Was mich ebenso erstaunt, ist das ein abgekürztes Verfahren selbst bei Drogendelikten – in Kaufnahme von erheblichen gesundheitlichen Folgen schlimmstenfalls den Tot eines Menschen aus purer Gewinnsucht – möglich ist.
Heisst dies, dass bei allen Vergehen und Verbrechen selbst bei Mord, Totschlag, Brandstiftung, gewerbsmässiger Betrug etc. sofern der Staatsanwalt ein Strafmass weniger als 5 Jahre verlangt ein abgekürztes Verfahren verlangen kann?
Wie sieht es den mit der Verwertbarkeit des Geständnis des Beschuldigten aus, die dieser lediglich aufgrund des abgekürzten Verfahrens machte, wenn später das abgekürzte Verfahren – aus welchen Gründen auch immer – nicht zu Stande kommt?
Wie sieht es mit Landesverweis aufgrund eines Katalogdelikts aus? Kann in einem abgekürzten Verfahren ein Landesverweis ausgesprochen werden oder ist dies gar nicht möglich?
@Marco von Salis: wenn die eigentliche Strafe die Öffentlichkeit ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass der Entscheid bekannt wird. Die Antworten auf die anderen Fragen können Sie direkt dem Gesetz entnehmen.
@kj
Danke für den Hinweis mitunter ist nur schon das Gesetz für einen Laien schwer verständlich vorausgesetzt das richtige Gesetz wird gefunden.