“Valerie14”
Laut Tages-Anzeiger (fsc/sda) ist ein Student wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kindern zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er verabredete sich in einem Chatroom mit “Valerie14”, hinter welchem Pseudonym sich ein verdeckter Ermittler verbarg. Die Verteidigung soll auf Teilfreispruch plädiert haben. Aus der Agentur geht nicht hervor, ob Beweisverwertungsfragen eine Rolle gespielt haben. Was mir in diesen Fällen nicht einleuchten will ist, dass bereits das Erscheinen am verabredeten Ort als Versuch qualifiziert werden kann.
Mag sein, dass ich mich irre, aber hat das BGer die Schwellentheorie nicht bei einem strafbaren Schwangerschaftsabbruch entwickelt, bei dessen Urteil es meinte, die Schwelle zum Versuch sei dann schon überschritten, wenn man die Praxisräume des den Abbruch vornehmenden Arztes betrete? Das leuchtet mir nämlich genauso wenig ein und gehört für mich in dieselbe Schublade wie “Valerie14”.
Leuchtet mir auch nicht ein, denn wie soll es ohne “echte” Valerie14 zu einem Versuch gekommen sein? Kenne zwar den exakten Chatdialog nicht doch selbst wenn der eindeutig war, es war in Realität ein verdeckter Ermittler und keine 14jährige Valerie, also hat auch nichts straffälliges stattgefunden, auch kein Versuch.
Für mich tönt das ganze sehr nach Agent Provocateur und dann das Erscheinen als qualifizierter Versuch qualifizieren? Naja, ich weiss nicht…
Wenn schon könnte man es als Gelegenheit zu weiteren Untersuchungen nutzen und wenn dann was auftaucht was verwertet werden kann ok, aber so schnall ich das auch nicht…
Lustig wäre ja mal ein Fall wo ein verdeckter Ermittler in einem Chat auf einen anderen verdeckten Ermittler trifft und sich dann beide raufschaukeln mit dem provozieren, frage mich was dann geschieht sollten sie sich dann verabreden… *lol* Ja, mag strange tönen aber virtuell wo alles über Pseudonymen läuft und wenn mehrere Stellen verdeckt ermitteln und nicht alle sich absprechen, durchaus möglich… Zudem bedeutet so eine Zahl ja nicht unbedingt das Alter, womöglich gibt es einfach zu viele Valeries…
Und was ich ohnehin nicht schnalle ist, es heisst “wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kindern”, dabei war ja nur ein erwachsener Ermittler beteiligt, es hätte also nicht mal zu einem Versuch kommen können… Was wenn der Student nur mal schauen wollte wer diese vermeidlichen Valerie14 ist und ihr gegebenenfalls ein kleinen Kurs in awareness geben wollte… Noe, Noe, so einfach ist das nicht und gerade in Chatrooms und hinter Pseudonymen wird ohnehin gelogen, getürkt und übertrieben wie es nur geht, was die Sache ja auch nicht unbedingt einfacher macht… 😉