“Valerie14”

Laut Tages-Anzeiger (fsc/sda) ist ein Student wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kindern zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er verabredete sich in einem Chatroom mit “Valerie14”, hinter welchem Pseudonym sich ein verdeckter Ermittler verbarg. Die Verteidigung soll auf Teilfreispruch plädiert haben. Aus der Agentur geht nicht hervor, ob Beweisverwertungsfragen eine Rolle gespielt haben. Was mir in diesen Fällen nicht einleuchten will ist, dass bereits das Erscheinen am verabredeten Ort als Versuch qualifiziert werden kann.