Verbotene GPS-Radarwarngeräte
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht Anbieter und Verkehrsteilnehmende mit einer Medienmitteilung darauf aufmerksam, dass GPS-Geräte, die mit einem Warnsystem ausgestattet sind, den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und daher verboten sind:
GPS-Navigationsgeräte mit solchen Zusatzfunktionen dürfen gemäss Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Unter Inverkehrbringen versteht das SVG folgende Tätigkeiten: Herstellen, Einführen, Anpreisen, Weitergeben, Verkaufen sowie jedes weitere Abgeben und Überlassen.
Jetzt müsste man nur noch juristisch hieb- und stichfest den Begriff ‘Radarwarngerät’ definieren.
Wenn man den Begriff so lose definiert, dann dürfte auch mein Elefantengedächtnis in Sachen Blitzkästen gemäss Art 57 StVG strafbar sein. 🙂
Dazu wurde hier eine sehr interessante Stellungnahme publiziert:
http://www.poly-electronic.ch/garmin-poi-loader.htm#Radarwarngeräte_auf_GPS-Basis
Und wieder ist der Polizeistaat ein ganzes Stück näher gerückt!
Aber noch ist nicht aller Tage Abend. Mal sehen, was das Bundesgericht dazu meint.
Meines Erachtens eine absolut illegale Aktion des ASTRA.