Verbotene GPS-Radarwarngeräte

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht Anbieter und Verkehrsteilnehmende mit einer Medienmitteilung darauf aufmerksam, dass GPS-Geräte, die mit einem Warnsystem ausgestattet sind, den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und daher verboten sind:

GPS-Navigationsgeräte mit solchen Zusatzfunktionen dürfen gemäss Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Unter Inverkehrbringen versteht das SVG folgende Tätigkeiten: Herstellen, Einführen, Anpreisen, Weitergeben, Verkaufen sowie jedes weitere Abgeben und Überlassen.