Verdeckte Ermittlungen in Chatrooms

Das Schweizer Fernsehen hat gestern in 10 vor 10 über die Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich in Chatrooms berichtet. Die Fahnder loggen sich in Chatrooms für Jugendliche ein, geben sich als minderjährige Mädchen aus und locken potentielle Täter an, die dann verfolgt werden. Das Bezirksgericht Zürich hat nun einen dieser potentiellen Täter freigesprochen, weil die verdeckte Ermittlung nicht richterlich bewilligt worden sei. Die Polizei bestreitet, dass überhaupt eine verdeckte Ermittlung vorliege und dass das BVE anwendbar sei. Sie verlangt eine Nachbesserung des BVE.

Wesentlich einfacher wäre es doch, die Ermittlungen einfach bewilligen zu lassen, was ja nicht schwierig ist. Die Polizei scheint es einfach nicht zu mögen, ihre Tätigkeit unter richterlicher Kontrolle ausüben zu müssen.

Die Forderungen der Polizei zeugen auch von einem merkwürdigen Staatsverständnis. Die Polizei setzt sich über die Regeln des Gesetzgebers hinweg und leitet daraus dann auch noch den Anspruch ab, die verletzen Regeln müssten halt geändert werden. Eine solche Mentalität kann nur entstehen, wenn man der Polizei Regelverstösse regelmässig durchgehen lässt und sie praktisch nie ahndet.