Vereinheitlichung des Strafprozesrechts und eine Warnung aus Lausanne

Der Ständerat hat seine Beratungen über die Eidg. Strafprozessordnung abgeschlossen und das Geschäft mit 39:0 Stimmen (zwei Enthaltungen) an den Nationalrat gewiesen. Die abschliessende Debatte ist in einer provisorischen Fassung online.

Vor der Schlussabstimmung kam es noch zu einem kurzen Geplänkel, das ein Schreiben eines Bundesrichters ausgelöst hatte. SR Schmid-Sutter Carlo (C, AI):

Wir haben jetzt in einer grossen Anstrengung die Kodifikation des Strafprozessrechtes in der Schweiz unternommen und zu einem glücklichen Ende geführt. Wir – Bundesrat und Parlament – glauben an sich, wir hätten eine gute Arbeit geleistet. Ich darf Ihnen aber sagen, dass von Lausanne aus bereits bestimmte Warnungen an uns gerichtet worden sind. In einem Papier, das den Parlamentsdiensten vorliegt, hat ein Bundesrichter Folgendes geschrieben: “Die europäische Rechtsprechung in diesen Fragen” (Grundrechtsschutz, Verfahrensgarantien usw.) “wird sich weiterentwickeln. Wenn das Bundesgericht Bestimmungen der neuen Strafprozessordnung nicht anwendet, die dem internationalen Recht widersprechen, ist in diesem Bereich faktisch eine Verfassungsgerichtsbarkeit eingeführt worden. Wenn das Bundesgericht aber nicht so weit geht und sich auf den Standpunkt stellt, dass es sich gemäss Artikel 191 der Verfassung an die Beschlüsse des Parlamentes halten müsse, wird schliesslich …. Strassburg zum Rechten sehen.” So weit die Worte des Schweizerischen Bundesgerichtes.

Schmid wollte damit nur zeigen,

dass das Volk unter dem Damoklesschwert eines Richterspruches steht.

Allein die Vorstellung scheint Angst und Schrecken zu erregen.