Vereinheitlichung des Strafprozessrechts
Die Rechtskommission des Ständerats hat das Projekt einstimmig verabschiedet und den Weg zur Behandlung in der Wintersession geebnet (s. Medienmitteilung vom 16.10.2006). Die wichtigsten Ergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden:
- Das Staatsanwaltsmodell ist nicht mehr strittig.
- Der vorgeschlagene Gesetzestext sei auszudünnen (die hohe Regelungsdichte führe zu mehr Rekursen).
- Auf die Strafmediation wird verzichtet.
- Der Anwalt der ersten Stunde wird klar befürwortet.
- Das abgekürzte Verfahren (Absprachen / plea bargaining) wird begrüsst.
- Die Gerichtsorganisation bleibt Sache der Kantone.
Der Präsident der RK rechnet mit der Einführung im Jahr 2010.