Verfahren gegen Journalisten – Staatsanwälte uneinig
Im deutschen Ermittlungsverfahren gegen 17 Journalisten (s. meinen letzten Beitrag) sind offenbar auch Staatsanwälte nicht einer Meinung. Spiegel online zitiert heute einen Oberstaatsanwalt wie folgt:
„Nach dem ‚Cicero‘- Urteil ist ein solches Verfahren Quatsch“, sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger. Es habe keine Aussichten auf Erfolg. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Streit um eine Durchsuchung gegen das Magazin „Cicero“ vom vergangenen Februar wird allgemein als Stärkung der Pressefreiheit gewertet.
Zum Cicero-Urteil (1 BvR 538/06 vom 27.2.2007). Der zweite Leitsatz lautet:
Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses im Sinne des § 353 b StGB durch einen Journalisten reicht im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht aus, um einen den strafprozessualen Ermächtigungen zur Durchsuchung und Beschlagnahme genügenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen.