Verfahrenstrennung im Entsiegelungsverfahren?
In einem aktuellen Entscheid kassiert das Bundesgericht eine durch das ZMG LU angeordnete Verfahrenstrennung in einem Entsiegelungsverfahren (BGer 1B_146/2021 vom 07.06.2022). Die Aufteilung erfolgte nach den Inhabern der zu durchsuchenden Geräte, was das Bundesgericht vermutlich nicht beanstandet hätte. Das ZMG passte aber für die getrennten Verfahren auch die Parteistellung an.
Aus dem Sachverhalt:
Mit prozessleitender Zwischenverfügung vom 16. Februar 2021 wurde eine Verfahrenstrennung bezüglich der sichergestellten elektronischen Datenträger vorgenommen. Demnach wird das Verfahren betreffend die elektronischen Geräte, als deren Inhaber A. genannt wird, unter der Fallnummer ZMG 19 463/ ZGM 21 39 und das Verfahren betreffend die elektronischen Geräte, als deren Inhaber B. genannt wird, unter der Fallnummer ZMG 19 463 / ZMG 21 40 weitergeführt. Parteistellung im Verfahren ZMG 19 463/ ZGM 21 39 wurde der Staatsanwaltschaft und A. zuerkannt, Parteistellung im Verfahren ZMG 19 463 / ZMG 21 40 der Staatsanwaltschaft und B.
Und hier die Begründung des Bundesgerichts in seiner eigenen Zusammenfassung:
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Beschwerdeführer über ein rechtlich geschütztes Interesse an der (jeweils teilweisen) Geheimhaltung des Inhalts der sichergestellten digitalen Datenträgern verfügen, weshalb ihnen die Parteistellung in den diesbezüglichen Entsiegelungsverfahren zu gewähren ist (vgl. E. 3.1 hiervor). Insofern die Vorinstanz den Beschwerdeführern jeweils teilweise die Parteistellung in den streitigen Entsiegelungsverfahren abgesprochen hatte, hat sie Bundesrecht verletzt (Art. 248 Abs. 1 StPO) [E. 3.3].
Man beachte die zeitliche Komponente: Die Hausdurchsuchung fand im Oktober 2019 (!) statt. Im Juli 2022 ist noch immer kein Entscheid in Sicht. Zudem wir die Triage auch noch Zeit in Anspruch nehmen.
Bei der Siegelung ist definitiv der „ Wurm drin“. Wer hat einen praktikablen Lösungsvorschlag, welcher die verschiedenen Interessen ausgewogen berücksichtigt?