Verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung
Mitten in die teilweise leicht aufgesetzt anmutende Empörung über die Abhörpraxis der NSA kehrt zumindest Generalanwalt Cruz Villalon vor der eigenen Tür und empfiehlt dem EuGH in einem Vorlageverfahren, die Vorratsdatenspeicherung nach Richtlinie 2006/24/EG vom 15. März 2006 für verfassungswidrig zu erklären. Seine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen RS C-293/12 und RS C-594/12 liegen in etwa auf der Linie des Urteils des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010). Nur gut, dass wir in der Schweiz solchen Unsinn nicht kennen und unbesehen von Verfassung und Grundrechten legiferieren können, zumindest wenn es der Mehrheit als vernünftig erscheint.
Legiferieren ist in, und wenn dann wie kürzlich der EGMR ein Urteil unseres höchsten Gerichts kassiert gibt es erst noch in allen Medien viel zum Lamentieren.
Bleibt dennoch die wichtige Frage, was noch geschehen muss bis sich die moderne Schweiz für ein Verfassungsgericht entscheidet?