Verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung

Mitten in die teilweise leicht aufgesetzt anmutende Empörung über die Abhörpraxis der NSA kehrt zumindest Generalanwalt Cruz Villalon vor der eigenen Tür und empfiehlt dem EuGH in einem Vorlageverfahren, die Vorratsdatenspeicherung nach Richtlinie 2006/24/EG vom 15. März 2006 für verfassungswidrig zu erklären. Seine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen RS C-293/12 und RS C-594/12 liegen in etwa auf der Linie des Urteils des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010). Nur gut, dass wir in der Schweiz solchen Unsinn nicht kennen und unbesehen von Verfassung und Grundrechten legiferieren können, zumindest wenn es der Mehrheit als vernünftig erscheint.