Verfassungswidriges Gesetz soll verfassungskonform werden

Wir erinnern uns: Mit BWIS I hat der Gesetzgeber ein m.E. offensichtlich verfassungswidriges Gesetz gegen Hooliganismus (vgl. BWIS in der aktuell geltenden Fassung) in Kraft gesetzt und mit einer zeitlichen Befristung zum Ausdruck bringen wollen, dass ihm die Verfassung doch nicht ganz egal ist (vgl. meine früheren Beiträge hier und hier).

Aus der Medienmitteilung der RK-S :

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates spricht sich grundsätzlich für eine interkantonale Vereinbarung zur Weiterführung der bis 2009 geltenden Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalttätigkeiten anlässlich von Sportveranstaltungen aus. Sie behält sich aber vor, eine Kompetenzerweiterung des Bundes anzustreben, sollte die interkantonale Lösung in den Kantonen auf Widerstand stossen und nicht zu einer einheitlichen Regelung führen.

Mehr dazu kann der Geschäftsdatenbank des Parlaments (07.067) und insbesondere der Botschaft entnommen werden. Die Presse tut das Übliche: sie schreibt die Medienmitteilung um.