Vergewaltigung ist und bleibt Vergewaltigung

Die NZZ am Sonntag konfrontiert die Polizeivorsteherin (die Zürcher nennen die so) mit dem Vorwurf, die Polizei spreche im Fall Seebach von Vergewaltigung, bevor der Tathergang geklärt und durch ein Gericht beurteilt sei. Die Polizeivorsteherin (jetzt nenne ich sie halt auch so) weist jede Kritik von sich und stellt im Interview mit der NZZaS ganz nebenbei noch unter Beweis, dass sie die Kritik gar nicht begriffen hat. Hier ein paar Highlights, die für sich selbst sprechen:

F: Die von der Polizei gesichteten Filme zeigen den objektiven
Tatbestand. Dass Jugendliche Sex haben miteinander . . .

A: Warum sagen Sie jetzt verharmlosend, dass die Sex hatten miteinander? Als Frau reagiere ich sehr empfindlich, wenn Vergewaltigungen verharmlosend dargestellt und am Ende schöngeredet werden.

F: Die Jugendanwaltschaft sagt, man müsse unterscheiden zwischen dem objektiven Tatbestand, also dem, was man sieht, und dem subjektiven Tatbestand, also dem Wissen und Wollen der Verdächtigen. Der innere Tatbeitrag sei nicht so leicht zu ermitteln.

A: Und Sie glauben, dass meine Fachleute aufgrund der Handyfilme und der Ermittlungen keinen konkreten Tatverdacht äussern können?

F: Doch. Aber die strafrechtliche Beurteilung ist Sache der Richter, nicht der Polizei.

A: Die Polizisten sind Fachleute. Sie können beurteilen, ob die Jugendlichen das im gegenseitigen Einverständnis gemacht haben oder nicht.

F: Geht aus den Filmen eindeutig hervor, dass das Mädchen den Sex nicht wollte?

A: Ich habe die Filme nicht gesehen, aber wenn Polizei und Jugendanwaltschaft von Vergewaltigung sprechen, zweifle ich das nicht an. Eine Vergewaltigung ist und bleibt eine Vergewaltigung.