Verhältnis zwischen Steuerbetrug und Urkundenfälschung

In einem zweiten Entscheid (6B_367/2007 vom 10.10.2007), der heute online gestellt wurde und zur BGE-Publikation vorgesehen ist, spricht sich das Bundesgericht zum Verhältnis zwischen Steuerbetrug und Urkundenfälschung aus und schliesst auf echte Konkurrenz:

Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass der Beschwerdeführer durch seine Erstellung einer inhaltlich unrichtigen Handelsbilanz zum Zwecke der Steuerhinterziehung die Verwendung der Urkunden im nicht-fiskalischen Bereich und die Täuschung von Dritten zwangsläufig billigend in Kauf genommen hat, konnte er doch nicht zum Vornherein wissen, wofür die Erfolgsrechnung noch Verwendung findet. Es liegt folglich echte Konkurrenz zwischen den Tatbeständen des Steuerbetrugs und der Urkundenfälschung vor (E. 4.9).

Auch hierzu werde ich mich noch äussern.