Verjährung von Ehrverletzungen im Internet
Gemäss einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid in italienischer Sprache (BGE 6B_473/2015 vom 02.12.2015) gelten für die Verjährung von Ehrverletzungen im Internet dieselben Regeln wie in anderen Medien.
fon. fasst den Entscheid in der NZZ so zusammen:
Bei Ehrverletzungen, die in gedruckter Form wie in einem Buch oder in der Presse verbreitet würden, beginne die Verjährung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zu laufen. Es gebe keinen Grund, die im Internet begangenen Straftaten gegen die Ehre anders zu behandeln, handle es sich doch um analoge Situationen: In beiden Fällen könne die Diffamierung einer Person über längere Zeit sichtbar sein und der illegale Zustand andauern.