Verkehrte Welt in Bern?
In einem Berufungsverfahren vor Obergericht des Kantons Bern plädiert die Verteidigung gemäss NZZonline auf schuldfähig, die Anklage auf schuldunfähig. Der Grund liegt darin, dass wir nicht nur die absoluten Straftheorien aufgegeben haben, sondern und je länger je mehr auch vom Schuldstrafrecht abwenden. Es wird nicht mehr bestraft, sondern sanktioniert. Die Sanktion setzt keine Schuld voraus, sondern eine Diagnose. Diese stellt der Psychiater, der dann auch gleich das Risiko „misst“.
schlimme Tendenzen:
Die Politik wird abgelöst durch Expertenregierungen, die rein finanziell-ökonomischen Sachzwängen folgen.
Das Strafrecht wird abgelöst durch eine Disziplin, deren Kriterien unschärfer und beliebiger nicht sein könnten: psychiatrische Gutachten haben eine zweifelhafte Validität und wenig wissenschaftliche Kriterien.
Tür und Tor wird geöffnet, sog. „Querulatorischen Menschen“, die nichtsystemkonform sind, auf Nimmerwiedersehen in der Geschlossenen zu versorgen – so etwa beispielhaft geschehen im Fall Mollath.
Damit wären wir bei der 3.Auflösungserscheinung: nicht die Geschichte ist zu Ende, aber das geschichtliche Erinnerungsvermogen und das Geschichtsbewusstsein.
Ohne den Tatbestand genauer zu kennen, muss ich doch diesem vorborten Rentner zugestehen, dass für einen Wert einsteht, wenn es auch kein kantischer Imperativ ist, dem er folgt…
zur Ergänzung ein interessanter LInk zur Rolle der psychiatrischen Gutachter im Allgemeinen und insbesondere im Fall Mollath und Fall Peggy :
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/09/19/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-1/